Garantie

Alle Produkte von ZDS werden vor ihrem Verkauf getestet, um ein reibungsloses Funktionieren und eine lange Lebensdauer sicherzustellen und dem Kunden einen besseren und umfassenderen Service zu bieten.

Die Garantie für Produkte von ZDS deckt Schäden infolge von Baumaterial- und Verarbeitungsmängeln und hat eine Gültigkeit von 24 Monaten ab dem Tag des Kaufs, der anhand der Verkaufsunterlagen nachgewiesen wird.
Die Garantie für Produkte, die über Zwischenhändler verkauft werden, hat ebenfalls eine Gültigkeit von 24 Monaten und beginnen ab dem Tag des Kaufs durch den Endverbraucher zu laufen, der anhand der Verkaufsunterlagen nachzuweisen ist. Die Garantie endet spätestens nach 48 Monaten ab dem Tag der Herstellung des Produkts.
Franklin-Produkte unterliegen der Franklin-garantie von maximal 24 Monaten ab dem Tag des Kaufs, der anhand der Verkaufsunterlagen nachgewiesen wird.
In Ermangelung von Verkaufsunterlagen wird eine Garantie von 30 Monaten ab dem Datum der Herstellung des Produkts gewährt.

Der Käufer kann das Gewährleistungsrecht wie im Nachhinein angegeben ausüben:
Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, ist das in der Verpackung des Produkts enthaltene „Garantieantragsformular“ ausfüllen und innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Feststellung des Mangels an den Ort, an dem es gekauft wurde, zu übermitteln. Bei Nichtbeachtung der Frist verfällt der Anspruch.
Alternativ können Sie das oben genannte Online-Formular unter www.zdsgroup.com/it/report ausfüllen.
Die Kopie des Kaufbelegs des Produkts ist dem Formular ebenfalls beizufügen.
Der Händler behebt den Mangel selbständig oder übermittelt ZDS unverzüglich das „Garantieantragsformular“ des Kunden (oder online unter www.zdsgroup.com/it/report) zusammen mit den zugehörigen Kopien des Kaufbelegs.
ZDS weist ihren Kundendienst an, dem Käufer Unterstützung zu leisten oder die Rücksendung des Produkts zu genehmigen.

Im Falle einer Genehmigung zur Rücksendung des Produkts ist das als „mangelhaft“ bezeichnete Produkt vom Kunden normalerweise vollständig und ordnungsgemäß verpackt an den Ort des Kaufs zu übermitteln, wobei der Ersatz mit einem neuen Produkt oder die mögliche Reparatur erst nach einer technischen Überprüfung durch ZDS erfolgt.
Garantien, die zuvor nicht von ZDS genehmigt wurden, werden von den Technikern von ZDS nicht übernommen.
Die Transportkosten sind normalerweise vom Käufer zu tragen.

In den folgenden Fällen besteht kein Garantieanspruch:
- mangelnde Übereinstimmung zwischen dem erhaltenen Produkt und den Angaben im „Garantieantragsformular“;
- wenn das Produkt beschädigt, demontiert oder unvollständig ist;
- wenn der Schaden infolge des Transports durch den Käufer verursacht wurde;
- wenn der Schaden durch Nichtbeachtung der Installations- und Gebrauchsanweisungen verursacht wurde, die gemeinsam mit dem Produkt geliefert wurden;
- bei falschen elektrischen Verbindungen oder falschen hydraulischen Installationen;
- wenn im Falle der Erweiterung des Stromkabels der Schaden auf einer falschen Größe des Kabels berüht;
- wenn die Anwendung nicht durch technische Spezifikationen des Produkts gestattet ist;
- wenn das Produkt mit anderen als den angegebenen Flüssigkeiten verwendet wird und daher mit seinen Baustoffen nicht kompatibel ist;
- wenn das Produkt mit einer übermäßigen Menge Sand oder anderer Fremdkörper in der Flüssigkeit verwendet wird;
- wenn der Schaden durch galvanische Streuströme verursacht wird;
- wenn das Produkt durch Verwendung unzulänglicher oder nicht zugelassener Geräte wie Wechselrichter oder Generatoren beschädigt wird;
- wenn nicht autorisierte technische Änderungen vorgenommen werden;
- wenn die elektrischen oder hydraulischen Eigenschaften der Anlage für das Produkt nicht geeignet sind;
- wenn der elektrische Schutz ungeeignet oder unzureichend ist;
- bei normalem Verschleiß der Materialien im Laufe der Zeit;
- bei regelwidriger oder übermäßiger Verwendung des Produkts;
- bei falscher technischer Auswahl des Produkts;
- bei Schäden durch Installationen, die nicht den geltenden Vorschriften entsprechen;
- bei Schäden, die durch Naturereignisse oder -katastrophen (wie Blitz, Feuer usw.) verursacht wurden.
Wird die Garantie anerkannt, repariert oder ersetzt ZDS das mangelhafte Produkt so schnell wie möglich.
Die Garantien haben keine Gültigkeit, wenn die Produkte neu, nie installiert und noch in der Originalverpackung verpackt sind.
Die Garantien gewähren in keinem Fall die Möglichkeit einer Entschädigung.
Die mögliche Einräumung von Garantien berechtigt nicht zur Geltendmachung direkter und indirekter Schäden, die durch Produkte von ZDS verursacht werden.
Fragen im Zusammenhang mit den Garantien berechtigen den Kunden nicht, seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachzukommen.

Jegliche Rechtsangelegenheiten bezüglich dieses Vertrages, werden ausschließlich vom Gerichtsstand in Padua behandelt.